Hauptmenü:
Pflegegrad 2 | Pflegegrad 3 | Pflegegrad 4 | Pflegegrad 5 |
ohne Fahrtkosten | ohne Fahrtkosten | ohne Fahrtkosten | ohne Fahrtkosten |
37,65 € | 40,00 € | 42,36 € | 44,73 € |
mit Fahrtkosten | mit Fahrtkosten | mit Fahrtkosten | mit Fahrtkosten |
47,00 € | 49,35 € | 51,71 € | 54,08 € |
Unterkunfts- und Verpflegungskosten (auch Hotelkosten genannt):
Diese Kosten sind, wie beim Verbleib in der eigenen Wohnung, vom Tagesgast selbst zu begleichen.
Investitionskosten:
sind die Kosten, die dem Träger von Pflegeeinrichtungen im Zusammenhang mit der Herstellung, Anschaffung und Instandsetzung von Gebäuden entstehen.
Kosten die der Tagesgast selber übernehmen muss sind:
Unterkunft und Verpflegung pro Tag 13,02 €
Investitionskosten pro Tag 8,00 €
Betreuungs- und Entlastungsleistungen:
Jedem Pflegebedürftigen stehen seit 01. Januar 2017 eine Geldleistung von 125,- € als Betreuungs- und Entlastungsleistungen zu.
Dieser Betrag kann für die Kosten von Unterkunft- und Verpflegungs-, sowie die Investitionskosten verwendet werden.
Gerne informieren wir Sie über die Finanzierungsmöglichkeiten.